Jork: Stellungnahme der Gruppe FDP/Piraten zur LSG-Verordnung Kehdinger Marschen im Kreistag am 05.März 2018
5. März 2018
Peter Rolker, Fraktionsvorsitzender Gemeinderat Jork
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Landrat, meine Damen und Herren
Die Aufgabe von Verwaltung und Kreistag bestand darin für die Kehdinger Marschen auf der Basis des bestehenden FFH-Gebietes und des Vogelschutzgebietes V 18 für die Umsetzung der EU.-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie Lösungen und Regelungen zu entwickeln .
Dem vorliegenden Entwurf einer Landschaftsschutzgebietsverordnung liegt eine lange Geschichte mit bereits abgestimmten Verträgen mit der Landwirtschaft, sowie alternativ einer geplanten schärferen Naturschutzverordnung zu Grunde. Gegensätzliche Vorgaben der Landesregierung und geweckte aber nicht erfüllte Hoffnungen auf Fortführung des Vertragsnaturschutzes haben nach unserer Auffassung für erheblichen Vertrauensverlust bei den betroffenen Landwirten und anderen Bürgern und Institutionen in der Region gesorgt.
Ein Vor-Ort-Besuch unserer Fraktion in Nordkehdingen im Dezember 2017 war für uns schockierend . Tief im Wasser stehende , ertrinkende Böden und Naturschutz- Flächen einerseits und andererseits riesige Vogelschwärme , die sich über die von hohen Niederschlagsmengen bereits geschädigten Ackerkulturen hermachten, haben bei uns tiefe Zweifel an den Absichten der geplanten LSG-Verordnung aufkommen lassen. Die Texte des damaligen Verordnungsentwurfes ließen nur die Schlussfolgerung zu, dass durch die neue VO Boden- und Wasserverhältnisse und Zustände wie vor 100 Jahren wieder hergestellt werden sollten.
Für uns ist nach wie vor nicht entschuldbar , dass sich die Mitglieder der SPD und Grünen sowie der Vorsitzende des Umweltausschusses und seine Stellvertreterin diese katastrophale Situation nicht vor Ort ansehen wollten und nicht den Mut hatten, sich dem direkten Gespräch mit den betroffenen Bürgern der Region zu stellen und somit unseren Antrag auf Vor-Ort-Besichtigung abgelehnt haben.
Augen zu und durch war ebenfalls das Motto der unvollständigen Beratung im Fachausschuss, an statt mit Sorgfalt vor Eile die Folgemaßnahmen aus der VO und die Auswirkungen auf die regionale Landwirtschaft und übrige Wirtschaft zu beraten und zu beurteilen . Den Umgang mit 125 Stellungnahmen auf fast 500 Seiten kann man nur als respektlos bezeichnen , denn diese wurden nicht einmal angesprochen. Den Kreistagsmitgliedern standen die Stellungnahmen gerade mal 8 Arbeitstage zur Verfügung und waren von der Verwaltung weder in einer Synopse zusammengefasst , noch sind die Abwägungen dazu erläutert werden.
Bei vielen Teilen der LSG-Verordnung mit den Anlagen ist uns bis heute nicht klar, wie diese umgesetzt werden sollen. Die Begriffe Wiederherstellung von Überschwemmungsflächen und strukturreichen Grabensystemen , Entwicklung von vernässten Flachland-Mähwiesen und Hochstaudensäumen , Reduzierung der Schadstoffbelastung usw. hören sich erstmal gut an ,aber sie müssten unbedingt an praktischen Beispielen am Ort ihrer geplanten Umsetzung dargestellt werden. Die Zielsetzungen der Vergangenheit waren aber offenbar nicht so erfolgreich ,wie gedacht , denn die Darstellung von Herrn Dr. Andreas im Ausschuss hat verdeutlicht , daß trotz der umfangreichen Maßnahmen der Vergangenheit für zahlreiche Vögel nur ein schlechter Erhaltungszustand der bevorzugten Lebensraumtypen vorzufinden ist. Die Darstellung von Ursachen und praktischen Verbesserungsmöglichkeiten an Hand von Zahlen hätte uns hier überzeugen können. Die einprägsamen Bilder der Vor-Ort-Besichtigung unserer Fraktion in Nordkehdingen waren für uns verständlicher, als die wenigen schönen Bilder, die dem Ausschuß für Regionalplanung und Umwelt präsentiert wurden.
Die Hauptkritikpunkte der Vertreter der Landwirtschaft und der anderen Betroffenen an den Verboten und Freistellungen der ersten Entwürfe der VO konnten in zahlreichen Verhandlungen und zuletzt am vergangenen Mittwoch , soweit möglich durch Kompromissformeln geklärt werden.
Die Landkreisverwaltung und die UNB haben Zusagen für Konfliktlösungen und die zukünftige Beteiligung der Betroffenen an den Maßnahmen gemacht. Damit ist zumindest die Grundlage und der Rahmen geschaffen worden, für eine neue Vertrauensbildung und ein zukünftiges Miteinander von Naturschutz und guter fachlicher Praxis in der Landwirtschaft. Dieses Entgegenkommen wissen wir zu durchaus zu schätzen und bedanken uns dafür bei Herrn Dr. Andreas. Mit den aktuell formulierten Regelungen in Verbindung mit den Zusagen der UNB könnte ein akzeptabler Weg für die Zukunft des LSG Kehdinger Marsch gefunden sein.
Wenn Naturschutz erfolgreich sein soll , dann ist dies nur in Übereinstimmung mit den wirtschaftenden Bauern möglich. Eine Grundvoraussetzung ist dabei , dass der Landschaftsschutz in den Kehdinger Marschen den Betrieben eine eindeutige und nachhaltige Zukunftsperspektive bietet und keine Existenzbedrohung für die Landwirte darstellt. Wenn Naturschutz-oder Landschaftsschutzverordnungen zu wesentlichen Einnahmeverlusten führen oder vergleichbare Einkommen verhindern , dann ist in der Folge auch keine Akzeptanz dafür zu erwarten. Nur wenn auch bei der Frage bezüglich der Agrarumweltmassnahmen eindeutige Zusagen vorliegen , kann abschließend über die LSG-Verordnung entschieden werden. Das vorliegende Schreiben der Landwirtschaftskammer ist keinesfalls eindeutig und bietet wenig Garantie dafür, dass die Gelder aus den freiwilligen Agrarumweltprogrammen den Bauern nicht verloren gehen.
Aus den genannten Gründen wird ersichtlich, dass die Kreistagsgruppe FDP/Piraten der Verordnung heute keine Zustimmung erteilen wird..
Stade, den 05.03.2018 Peter Rolker, Sprecher der Kreistagsgruppe FDP/Piraten