Lühe – Offizielle Beschwerde gegen Samtgemeindebürgermeister Michael Gosch
Bei der Kommunalaufsicht hat Nicola Hahn, die für unsere Partei im Rat der Samtgemeinde Lühe sitzt, Beschwerde gegen Michael Gosch eingereicht. Denn er hat einen fristgerecht eingebrachten Antrag der Gruppen SPD/Grüne/FDP und Freie Wähler/Gerke nicht auf die Tagesordnung des Rats genommen, weil er im Samtgemeindeausschuss keine Mehrheit fand. Inhalt des Antrags war eine überplanmäßige Bereitstellung von 100.00 Euro für die Anschaffung von Luftreinigern für die Schulen der Samtgemeinde.
Aber es ist nicht Aufgabe und schon gar nicht in der Befugnis des Samtgemeindebürgermeisters zu entscheiden, womit der Rat der Samtgemeinde sich befasst. Dass Herr Gosch anderer Auffassung ist spricht für ein – gelinde gesagt – gewöhnungsbedürftiges Verhältnis zur Gewaltenteilung. Er hat mit der Entscheidung, den fristgerechten Antrag der Gruppen nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu nehmen, seine Befugnisse deutlich überschritten. Deshalb die Beschwerde bei der Kommunalaufsicht.
Denn es ist durchaus ein Unterschied, ob der Samtgemeindebürgermeister von seiner Verfügungshoheit Gebrauch macht oder der Rat einen Beschluss fasst. Im ersten Fall darf er das Geld bereitstellen, wenn er möchte, im zweiten Fall muss er es. Auch dies ist ein Unterschied, der einem Samtgemeindebürgermeister klar sein müsste.
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